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AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen

zwischen Gartenhandwerk Rüdiger, Inhaber: Johannes Rüdiger und seinen Auftraggebern.

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

2. Vertragsabschluss

Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.

4. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. Gartenhandwerk Rüdiger ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
    Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen.

  3. Abschlagsrechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen,        ohne Abzug zahlbar.

  4. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
    Darüber hinaus ist Gartenhandwerk Rüdiger berechtigt, weitere Leistungen bis zum                    Zahlungseingang zurückzuhalten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass Grundstück, Zufahrten und Versorgungsleitungen                                        zugänglich und bekannt sind.

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Pflanzen wird keine Gewähr für den Anwuchs bei ungeeigneter Pflege oder außergewöhnlichen Witterungseinflüssen übernommen.

7. Haftung

Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, ansonsten beschränkt auf                                                 den vertragstypischen Schaden.

8. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gartenhandwerk Rüdiger.

9. Abnahme und Teilabnahmen
  1. Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.

  2. Für in sich abgeschlossene Teilleistungen können Teilabnahmen verlangt werden.

  3. Erfolgt keine Abnahme oder Teilabnahme innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die                                      Leistung als abgenommen.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Gartenhandwerk Rüdiger.
Es gilt deutsches Recht.

11. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

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