
Gartenhandwerk Rüdiger
AGB
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen
zwischen Gartenhandwerk Rüdiger, Inhaber: Johannes Rüdiger und seinen Auftraggebern.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
2. Vertragsabschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung zustande.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.
Zusätzliche Leistungen werden gesondert vergütet.
4. Preise, Abschlagszahlungen und Zahlungsbedingungen
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Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Gartenhandwerk Rüdiger ist berechtigt, Abschlagszahlungen nach Baufortschritt zu verlangen.
Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Wert der jeweils erbrachten Leistungen. -
Abschlagsrechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, ohne Abzug zahlbar.
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Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
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Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Darüber hinaus ist Gartenhandwerk Rüdiger berechtigt, weitere Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Grundstück, Zufahrten und Versorgungsleitungen zugänglich und bekannt sind.
6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Pflanzen wird keine Gewähr für den Anwuchs bei ungeeigneter Pflege oder außergewöhnlichen Witterungseinflüssen übernommen.
7. Haftung
Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, ansonsten beschränkt auf den vertragstypischen Schaden.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Gartenhandwerk Rüdiger.
9. Abnahme und Teilabnahmen
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Nach Fertigstellung der Leistungen ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet.
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Für in sich abgeschlossene Teilleistungen können Teilabnahmen verlangt werden.
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Erfolgt keine Abnahme oder Teilabnahme innerhalb einer angemessenen Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz von Gartenhandwerk Rüdiger.
Es gilt deutsches Recht.
11. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.